Bericht aus dem Archiv


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Windkraftchaos, oder doch nicht: Teil 1
Kein Vertrauen in eigene Arbeit, oder?
 

Am 23.01. und am 23.02.2020 haben wir über die Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Minden zum Flächennutzungsplan in Bezug auf alte und neue Windenergieanlagen berichtet. („Alte und neue Windmühlen“ und „Perfide Vorschläge der Politik“). Das Mindener Gericht hatte am 11.12.2019 die Vorrangflächenausweisung für unwirksam erklärt. Die Fachbereichsleitung der Gemeinde glaubt sogar, dass der gesamte Flächennutzungsplan durch das Urteil für ungültig erklärt wurde und bezeichnet das als Katastrophe. Der Gemeinde-Jurist hat sich bisher nicht geäußert.

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[ zurück ]    Bericht vom: 08.03.2020