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„Lebenslanges Wohnrecht“ in der Grundschule Bavenhausen
Ein Schnäppchen für 15.000 Euro
 

„Lebenslanges Wohnrecht“ heißt, dass eine Partei ein Haus oder eine Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen darf - auch wenn sie selbst nicht (mehr) Eigentümer der Immobilie ist. So ist es nachzulesen bei Roland-Rechtsschutz. Warum sich unverkehrt.de für dieses Thema interessiert? Nun neuerdings - so berichten es örtliche Medien - schließt auch die Gemeinde Kalletal Verträge mit lebenslangem Wohnrecht ab. Gleich drei Partner teilen sich demnächst in der Grundschule Bavenhausen den ehemaligen Musikraum,...

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[ zurück ]    Bericht vom: 18.04.2021